Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

der Altenrhein Luftfahrt GmbH

 

3 Flugpreise, Tarife, Steuern und Zuschläge

 

3.1 Ticket- und Flugpreise

Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugs- zum Bestimmungsort, ausgenommen anderes ist ausdrücklich vereinbart. In den Flugpreisen ist die Vergütung von Bodentransportdiensten zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals nicht miteingeschlossen. Der Flugpreis wird in Übereinstimmung mit den verlautbarten Tarifen berechnet, welche am Tag der Zahlung des Tickets für die gewählte Reiseroute zu einem bestimmten Datum gelten.  Eine nachträgliche Änderung der Reiseroute oder des Datums der Reise kann in Abhängigkeit vom gewählten Tarif ausgeschlossen oder nur gegen Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts möglich sein.

 

3.2 Anwendbare Steuern, Gebühren und Zuschläge

Anwendbare Steuern, Gebühren und Zuschläge, die durch Regierungs- oder sonstige Behörden oder von Flughafenbetreibern oder anderen Unternehmen eingehoben werden, sind vom Fluggast zu tragen. Beim Kauf des Flugscheins werden diese Steuern, Gebühren und Zuschläge gesondert ausgewiesen.

 

Die Steuern, Gebühren und Zuschläge unterliegen laufenden Änderungen und können auch nach dem Tag der Ausstellung des Flugscheins erhöht werden und können vor Reiseantritt jederzeit nachverrechnet werden.

People’s ist berechtigt, für Buchungen und sonstige allfällige Dienstleistungen zusätzlich zum Flugpreis  die im Tarifblatt und der Gebührenübersicht verlautbarten Gebühren zu verrechnen verlinken].

 

3.3 Währung

Falls keine andere Regelung aufgrund des Tarifes vorliegt, ist der Preis des Tickets in Euro zu bezahlen.