Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

der Altenrhein Luftfahrt GmbH

 

4 Buchungsvorgang

 

4.1 Keine Sitzplatzreservierung

Aus betrieblichen Gründen kann die Reservierung von bestimmten Sitzplätzen im Flugzeug nicht garantiert werden.  Das ausführende Luftfahrunternehmen und ebenso die Kabinenbesatzung sind jederzeit, auch während des Fluges, berechtigt, dem Fluggast einen anderen als den auf der Einsteigkarte vermerkten oder vom Fluggast vorreservierten Sitzplatz zuweisen. Dies kann aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen Gründen erforderlich sein.

 

4.2 Ausstellung des Tickets

Der Beförderungsvertrag kommt erst mit vollständiger Bezahlung des am Abschluß des Buchungsvorgangs genannten Flugpreises zustande. Erst danach wird der Flugschein ausgestellt.

 

4.3 Verwendung von persönlichen Daten

People’s verwendet die personenbezogenen Daten des Flugastes oder der den Beförderungsvertrag schließenden Person (falls diese vom Fluggast verschieden ist) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und stets nur, sofern und soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, oder eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht. Die personenbezogenen Daten werden daher insbesondere verwendet für Zwecke des Kaufs und der Bezahlung des/der maßgeblichen Flugscheine/s, die Erfüllung des Beförderungsvertrages und aller damit zusammenhängenden Nebenleistungen sowie der Durchführung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

4.4 Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons

In Abhängigkeit vom gebuchten Tarif kann es für die Gültigkeit des Flugscheins notwendig sein, dass die gebuchte Reihenfolge der einzelnen Flüge eingehalten wird. Details sind aus dem Tarifblatt ersichtlich.