Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

der Altenrhein Luftfahrt GmbH

 

12 Haftung für Schäden

  

Für Schäden, die der Fluggast anläßlich der Erfüllung des Beförderungsvertrags erleidet, haften das vertragliche oder das ausführende Luftfahrtunternehmen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Nähere Informationen sind hier ersichtlich:

 

- Haftung für Personenschäden 

- Haftung für Gepäckschäden

- Haftung für Schäden durch Verspätung, Nichtbeförderung und Annullierung