Haustiere in der Kabine (PETC) & Assistenzhunde
In der Kabine reisen dürfen
Tiere auf Reisen
Für das Mitführen von Tieren im Frachtraum oder in der Kabine gelten gewisse Bestimmungen. Buchen Sie den Transport frühzeitig und kümmern Sie sich um die nötigen Reisedokumente.
Dokumente und Bestimmungen
Für Tiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.
Legen Sie die Originaldokumente Ihres Tieres vor (Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen). Falls ein Tier aufgrund ungenügender Impfungen oder Dokumente nicht einreisen darf, muss der Besitzer die Kosten für dessen Rückflug übernehmen.
Hunde und Katzen dürfen erst ab einem Alter von vollendeten 12 Wochen reisen.
People’s übernimmt keine Haftung. Sie werden am Check-in darauf aufgefordert eine Enthaftungserklärung für Ihr Tier auszufüllen. Die Enthaftungserklärung kann als Download hier ausgefüllt werden.
In der Kabine
- Tiere bis max. 8kg inklusive Box können im Passagierraum mitgenommen werden.
- Das Mitführen kostet EUR 50.- / CHF 50.- pro Tier und Strecke.
- Behältnis Standard-Maximalmaß: 45 × 35 × 20 cm, grössere Transportboxen bis 55 × 45 × 20 cm sind nur auf Anfrage möglich
- Tasche/Box: ausbruchsicher, auslaufsicher, ausreichender Belüftung, genügend Platz
- Das Tier muss während des Fluges in der Tasche auf dem Boden bleiben. Freies Herumlaufen in der Kabine ist nicht erlaubt.
- Der Transport von Nagern ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich.
Die notwendigen Papiere des Tieres sind erforderlich und müssen bei der Reise mitgeführt werden.
Ihr Tier muss sauber und gesund und darf zudem nicht trächtig oder gefährlich sein.
Eine Anmeldung des Tieres ist im Voraus erforderlich, da die Anzahl beschränkt ist.
Wichtiger Hinweis für Schutz- und Assistenzhunde:
Für Schutz- und Assistenztiere gelten keine Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Sie dürfen – nach vorheriger Anmeldung und Dokumentenprüfung – gebührenfrei und ohne Transportbehältnis innerhalb der Flugzeugkabine reisen und reisen bequem im Fussraum der zu begleitenden Person. Ein ärztlicher Nachweis kann erforderlich sein.
Einreise in die Schweiz
Ihr Tier wird bei der Einreise vom Flughafenzoll kontrolliert. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es vom grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss sofort ins Herkunftsland zurückreisen. Die Kosten dafür trägt die Person, welche das Tier eingeführt hat.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen
Für weitere Informationen und Buchungen kontaktieren Sie bitte unser Info Center.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nach erfolgter Buchung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug über untenstehendes Formular notwendig.
Falls Sie noch keine Flugbuchung getätigt haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Info Center in Verbindung.








