Der Fluggast ist für die Beschaffung und Aufbewahrung der für Ihre Ein-, Durch- und Ausreise notwendigen Dokumente, Unterlagen, Visa, Bestätigungen betreffend seine Gesundheit oder sonstiger allfällig notwendiger Dokumente oder Papiere, die nach den Bestimmungen und Gesetzen der Länder, die durch Ihre Reise berührt werden, vorgeschrieben sind, selbst verantwortlich. Über Aufforderung ist der Fluggast verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen zu gestatten, von diesen Dokumenten, Papieren, Unterlagen, Visa, Bestätigungen etc. Kopien anzufertigen und zu verwenden.
Passagieren ohne gültige Reisedokumente wird die Beförderung verweigert. Ein Führerschein ist auch innerhalb des Schengen-Raums kein gültiges Reisedokument.
11.2 Einreiseverweigerung
Falls dem Fluggast die Einreise verweigert wird, hat er alle daraus entstehenden Kosten inklusive Strafen, Bußgeldern, erhöhte Verwaltungsabgaben, Vorlagekosten, etc., auch wenn sie dem Luftfahrtunternehmen in Rechnung gestellt worden sind, zu bezahlen.
Die Kosten für einen allenfalls notwendigen Rücktransport sind ebenfalls vom Fluggast zu ersetzen.
11.3 Zollkontrolle
Die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Reisegepäcks inklusive Beaufsichtigung und Anwesenheit bei den erforderlichen Amtshandlungen, obliegt der alleinigen Verantwortung des Fluggastes.