Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

der Altenrhein Luftfahrt GmbH

 

2 Flugschein (Ticket)

 

2.1 Allgemeines

Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf das ausführende Luftfahrtunternehmen nur den im Flugschein und auf der Einsteigkarte genannten Fluggast befördern.  Der Fluggast muss daher jederzeit in der Lage sein, jene Dokumente, die zu Ihrer Identifikation nötig sind, vorzulegen (gültiger Pass oder Personalausweis).

Der Flugschein ist ausnahmslos unübertragbar. In Abhängigkeit vom gebuchten Tarif kann das vertragliche Luftfahrtunternehmen eine Übertragung auf eine andere Person (sog. „name change“) gegen eine Gebühr zulassen.

In Abhängigkeit vom gebuchten Tarif kann die Umbuchung auf eine anderen als den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrages gewählten Flug oder die Erstattung eines nicht in Anspruch genommenen Flugscheins ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich sein.

Die diesbezüglichen Bestimmungen ebenso wie die für Änderungen, Umbuchungen und Erstattungen verrechneten Entgelte sind im Tarifblatt und der Gebührenübersicht verlautbart.

 

2.2 Gültigkeitsdauer

Die Flugscheine zum Normaltarif sind in der Regel 1 Jahr ab Ausstellung zur Beförderung gültig.

Flugscheine, die zu anderen als dem Normaltarif ausgestellt sind, können abweichende Gültigkeitszeiträume aufweisen. Die diesbezüglichen Details sind aus dem Tarifblatt ersichtlich.

 

Jede Buchung wird unabhängig vom gewählten Tarif storniert, sofern der  Fluggast nicht zum Zeitpunkt des Spätesten Check-In zur Abfertigung erscheint, oder nach erfolgter Abfertigung sich nicht zum Zeitpunkt des Spätesten Einsteigens am Flugsteig einfindet.

In Abhängigkeit vom gewählten Tarif kann eine solche Stornierung ohne Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung erfolgen.