Für Schäden, die der Fluggast anläßlich der Erfüllung des Beförderungsvertrags erleidet, haften das vertragliche oder das ausführende Luftfahrtunternehmen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Nähere Informationen sind hier ersichtlich:
- Haftung für Personenschäden
- Haftung für Gepäckschäden
- Haftung für Schäden durch Verspätung, Nichtbeförderung und Annullierung